Heimkosten.
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) bezeichnet den Anteil an den Pflegekosten in Pflegeheimen, der über die Leistungsbeträge der Pflegekasse hinausgeht und daher von den Bewohnern einer Pflegeeinrichtung selbst bezahlt werden muss.
Der monatliche EEE gilt dabei einheitlich für alle Bewohner einer Pflegeeinrichtung mit den Pflegegraden 2 bis 5. Die Berechnung erfolgt aus der Differenz zwischen den von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommenen Kosten und dem durch die federführende Kasse festgesetzten Pflegesatz einer Pflegeeinrichtung.
38,03€
Pflegeeigenanteil/ Tag
27,40€
Unterkunft & Verpflegung/ Tag
15,87€
Investitionskosten/ Tag
Hieraus ergibt sich ein Eigenanteil von 2.415€ für die vollstationäre Unterbringung in unserer Waldresidenz. Für die ersten sowie zweiten 28 Tage der Unterbringung in unserer Einrichtung, gibt es die Möglichkeit der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege. Beide müssen bei der jeweiligen Pflegekasse beantragt werden und werden, sofern die Mittel im laufenden Kalenderjahr noch nicht in Anspruch genommen wurden, bewilligt. Durch die Kurzzeitpflege-Genehmigung erstattet die Kasse an Stelle der üblichen Pflegekosten des jeweiligen Pflegegrades eine Gesamtsumme von bis zu 1.774€, für die Verhinderungspflege bis zu 1.612€.
Haben Sie Fragen rund um die Heimunterbringung für Sie oder einen Angehörigen? Sprechen Sie uns gern an, wir beraten Sie unverbindlich, transparent und fair.
In Summe.
Schon gewusst?
Die Heimkosten werden nicht durch das Alten- & Pflegeheim selbst festgelegt. Die federführende Kasse des jeweiligen Bundeslandes (in Schleswig-Holstein ist das die AOK NordWest), kalkuliert die Kosten und legt diese auf Grundlage der tatsächlichen Kosten des Heimes fest. Lediglich die so genannten Investitionskosten werden vom zuständigen Kreis ermittelt und festgelegt (in unsere Fall ist dies der Kreis Dithmarschen).
Wir, die Waldresidenz, haben keinen Einfluss auf die Höhe dieser Beträge.